Seit Monaten beschäftigt uns nur ein Thema: Das Corona-Virus.

Jeder einzelne von uns ist aufgrund der gegenwärtigen Krise aufgefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Speziell im Gesundheitswesen ist der Schutz von Mitarbeitern besonders wichtig, denn Ärzte, Pfleger, Sanitäter und Apotheker können nicht ins Home-Office gehen. Der ideale Wegbegleiter in dieser Zeit sind daher spezielle Trennwände aus Glas oder transparente Kunststoffplatten. Diese kommen in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen, in Bäckereien und vielen weiteren Einrichtungen zum Einsatz, um Waren unter Einhaltung hygienischer Richtlinien besser präsentieren zu können und Mitarbeiter besser vor Infektionskrankheiten zu schützen.

Unsere speziellen Thekenaufsätze und Glastrennwände eignen sich als Spuckschutz, Niesschutz oder Hustenschutz. Einsatzmöglichkeiten und entsprechenden Lösungen gibt es für zahlreiche Branchen. Sollte Ihnen ein dauerhafter und hygienisch wirksamen Schutz Ihrer Mitarbeiter wichtig sein haben wir die individuelle Lösung für Sie. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Vermeiden Sie Betriebsschließungen mit Hygienekonzepten und Trennwänden aus Glas

Für den Schutz der Belegschaft wird bei Büroarbeitsplätzen ein Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m empfohlen. Ist das Einhalten dieses Abstandes zwischen den Arbeitsplätzen nicht möglich, oder kann dieser aus betrieblichen Gründen nicht garantiert werden, sind Abtrennungen als technische Maßnahme zu installieren und zwischen den Arbeitsplätzen einzusetzen.

Transparente Trennwände aus Einscheibensicherheitsglas ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) stellen eine Möglichkeit dar, wie Personal an Arbeitsplätzen geschützt werden kann.


Die Folgenden Empfehlungen gelten für Abtrennungen in Büros und an Arbeitsplätzen mit Personal

  • Abtrennungen sollen ausreichend stabil sein, spitze Ecken und Kanten sind dabei zu vermeiden
  • Die Abtrennungen sollen möglichst groß gestaltet sein, sodass auch bei Bewegungsspielraum der Person hinter der Abtrennung die Schutzwirkung bestehen bleibt
  • Die Abtrennungen sollen notwendige Aussparungen für das Durchreichen von z.B. Bargeld haben
  • Die Abtrennung darf keine zusätzliche Gefährdung darstellen

Ihre Ansprechpartner


Referenzen und Einsatzbeispiele